Lex Uber oder Taxischutzgesetz? Das neue PBefG bringt die Mobilitätswende in die Kommunen: Eine Übersicht

Die Einen sprechen von der „Lex Uber“, die anderen vom „Taxischutzgesetz“. Den Einen ist es zu viel Regulierung, den Anderen zu wenig. Zu wenig ländlicher Raum, zu wenig Metropole. Es ist nicht weniger als das „Grundgesetz der künftigen Mobilität“, das da gerade verfasst wurde: Wie verhalten sich ÖPNV und Taxiverkehr und neue Mobilitätsdienste wie Uber, FreeNow, SSB Flex, Swaxi oder Wittlich Shuttle zueinander. Nach zweieinhalb Jahren Ringen wurde im Bundestag die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verabschiedet. Rechtzeitig, ehe in den nächsten Monaten die Genehmigungen der meisten Piloten wie Clevershuttle, Berlkönig, Isartieger, Ioki oder Moia unter der bisherigen PBefG-Experimentierklausel auslaufen.

Das neue #PBefG bringt die Mobilitätswende dorthin, wo sie passiert – in die Kommunen. An die Haustür, an den Arbeitsplatz, auf den Weg zum Einkaufen, zum Arbeitsplatz oder zum Bahnhof. Es stärkt den Kommunen die Genehmigungskompetenz und gibt ihnen damit mehr Spielräume, ihren individuell erarbeiteten Weg der #Mobilitätswende durchzusetzen. So wie sie in Planwerken wie Nahverkehrsplänen, Stadtentwicklungsplänen, Klimaschutzplänen oder Luftreinhalteplänen vor Ort erarbeitet werden.

Die neue Kategorie „gebündelter Bedarfsverkehr“ erlaubt es den Verkehrsunternehmen neue, flexible Bedarfsangebote zu schaffen und durch die Kommunen leichter zu genehmigen. Das erweitert die Mobilitätsvielfalt gerade im ländlichen Raum und an den Stadträndern – also dort, wo eigenwirtschaftliche Mietwagendienste wie Uber und FreeNow sich nicht rechnen. Ein wichtiger Beitrag, um mehr Menschen ein Leben ohne eigenes Auto zu ermöglichen. Mit dem gleichen Komfort und der gleichen Flexibilität eines Pkw – ohne sich an Abfahrtszeiten, Taktabstände, Linienläufe und Umsteigeanschlüsse zu binden.

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